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Präventionskonzept USZ

Präventionskonzept USZ

 

Präventionskonzept für USI Sportkurse und für das

UNI-Sportzentrum Rosenhain, Max-Mell-Allee 11, 8010 Graz

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Richtlinien für den Sportbetrieb im Zeitraum der COVID-19-Krise, gültig ab 05. März 2022

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

Aufgrund der Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung , dürfen private Sportstätten (indoor wie outdoor) unter folgenden Voraussetzungen betreten werden:

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Verpflichtender Vorweis einer geringen epidemiologischen Gefahr -

2,5 G REGEL bei Sport-Lehrveranstaltungen des ISW:

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Nachweis über zugelassene IMPFUNG gegen COVID-19:

o Dritt-Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf .

o Zweit-Impfung, wobei diese nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf .

o Erst-Impfung, sofern mind. 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARSCoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, max. 360 Tage

GENESUNGSNACHWEIS oder ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion mit SARS-CoV-2,

welche molekularbiologisch bestätigt wurde, max. 6 Monate alt (180 Tage)

· Absonderungsbescheid über eine Erkrankung mit SARS-CoV-2, max.6 Monate alt (180 Tage)

TESTUNG:    PCR Testung (72 Stunden gültig), 

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KEINE G-REGEL bei USI Freizeit-Sportkursen

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ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN im Sport

Maske / Abstand:

Es besteht Indoor in Gebäuden der UNI Graz FFP2 Maskenpflicht in den Gängen und Garderoben der Sportstätte. Keine Abstandspflicht.

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Umkleidekabinen:

Die Benützung der Garderoben und Duschanlagen (ohne Maske) ist möglich. Es wird empfohlen bereits umgezogen zum Training zu kommen und sich nach Möglichkeit zu Hause zu duschen.

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Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder nießen) sind einzuhalten. Bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Sportler ist sicher zu stellen, dass alle Sportler vorher und nachher ihre Hände waschen oder desinfizieren. Wo es möglich ist, ist das Händewaschen dem Desinfizieren vorzuziehen.

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Die Trainingsgeräte sind vor und nach jedem Training zu desinfizieren. Die Sportler und deren Betreuer (Trainer) tragen dafür die Verantwortung und müssen hierfür ein Desinfektionsmittel in Eigenregie mitbringen bzw. werden diese in den Turnhallen bereit gestellt.

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Die Trainingsaufsicht erfolgt durch die verantwortliche Person (Betreuer bzw. Trainer). Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Sportler mit Krankheitssymptomen teilnehmen.

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Wer in den letzten 10 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause.

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Die Richtlinien und das Präventionskonzept des jeweiligen Sport-Fachverbandes und für die USI Kurse sind zwingend einzuhalten.

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Darüber hinaus hat der Betreuer (Trainer) in seinem Bereich auf die Einhaltung der Richtlinien für den Sportbetrieb in der jeweiligen Sportstätte im Zeitraum der COVID-19-Pandemie, gültig ab 03. März 2022, zu achten.

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Bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien hat die betreffende Person die Sportstätte sofort zu verlassen und ist vom weiteren Trainingsbetrieb während der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen.

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Stand 05. März 2022

 

 

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